Der Scheidungsantrag

Seit 2010 bietet unsere Kanzlei auch die Scheidung Online an, d.h. die Mandanten können auch über das Internet die Scheidung einreichen und mit unserer Kanzlei über email und Telefon kommunizieren. Ein Termin in unserer Fachanwaltskanzlei in der Rheinstrasse 65, 012159 Berlin ist für die Einreichung Ihrer Scheidung nicht notwendig, aber jederzeit möglich.

Kostentransparenz ist uns wichtig. Daher werden Ihnen nach Übermittlung des Scheidungsformulars die Kosten Ihrer Scheidung transparent aufgeschlüsselt unter Berücksichtigung aller möglicher Reduzierungen. Wir berücksichtigen die Reduzierung um 30 % bei einverständlicher Scheidung sowie weitere Reduzierungen für Ihre minderjährigen Kinder. Die Übersendung des Scheidungsformulars ist für Sie unverbindlich.

Nach Erhalt des Scheidungsformulars setzen wir uns mit Ihnen entweder per email oder telefonisch in Verbindung und erläutern Ihnen den Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens. Wir bereiten Ihren Scheidungsantrag vor, dieser wird aber erst nach Rücksendung der unterzeichneten Scheidungsvollmacht sowie Übersendung der Heiratsurkunde bei dem zuständigen Familiengericht mit Ihrer Abstimmung eingereicht. Alle offene Fragen beantworten wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.

Hinweis: Das Nettoeinkommen der Ehegatten wird abgefragt, weil das Nettoeinkommen die Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten ist. Daher geben Sie bitte das Nettoeinkommen an, auch geschätzte Einkommen anhand des letzten bekannten Nettoeinkommens für die Ehegatten sind zunächst ausreichend.

Bei Fragen rufen Sie uns einfach unter +49 30 39791957 unverbindlich an. Dies löst keine Anwaltskosten aus.

Scheidungsantragsformular Dresden

Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Falls nicht bekannt - bitte leer lassen.
Hinweis: Ihre Scheidung kann nach einer Trennungszeit von zehn Monaten eingereicht werden, wobei die Trennung innerhalb der Ehewohnung anerkannt ist, wenn beide Ehegatten dieses übereinstimmend erklären.
Falls ja, bitte Namen und Geburtsdaten angeben.
Gibt es eine andere Regelung? Bitte unter Mitteilung ergänzen.
Versorgungsausgleich = Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
oder jährliches Einkommen - bitte kennzeichnen
ungefähre Angaben reichen aus.
Sie bestätigen, dass Sie von der unter dem Menupunkt Datenschutzerklärung hinterlegten Datenschutzerklärung Kenntnis genommen haben und erklären sich mit den dort genannten Bedingungen mit dem Absenden der Anfrage einverstanden. Ein Mandatsverhältnis kommt erst nach der ausdrücklicher Bestätigung und Ihrer Unterschrift auf der Vollmacht zustande.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig – wenn Sie Scheidung-Online-Dresden.de nutzen, erheben wir deshalb über so genannte Cookies nur Daten, die technisch notwendig sind, um Ihnen die Seite anzuzeigen. Damit erklären Sie sich mit dem Aufruf der Seite einverstanden. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

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