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Startseite/Scheidung Online/Was sollte ich auf keinen Fall tun während der Trennung?

Was sollte ich auf keinen Fall tun während der Trennung?

12. April 2026

Im Trennungsjahr werden die häufigsten und teuersten Fehler gemacht. Was Sie jetzt falsch machen, kann Sie Tausende Euro kosten oder das Scheidungsverfahren um Monate verzögern. Hier sind die gravierendsten Fehler, die ich in 20 Jahren als Fachanwältin erlebt habe.

Fehler 1: Vermögen beiseiteschaffen

Konten leerräumen, Wertgegenstände verschwinden lassen oder Vermögen an Freunde oder Verwandte übertragen – das ist einer der häufigsten und riskantesten Fehler. Das Gesetz schützt den anderen Ehegatten umfassend: Illoyale Vermögensminderungen werden dem Endvermögen wieder zugerechnet (§ 1375 Abs. 2 BGB). Der andere Ehegatte hat zudem einen Auskunftsanspruch über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt (§ 1379 Abs. 2 BGB). Wer Vermögen verschiebt, riskiert nicht nur, dass dies aufgedeckt wird, sondern auch das Vertrauen des Gerichts.

Fehler 2: Aus der Wohnung ausziehen ohne Regelung

Wer die Ehewohnung verlässt, ohne vorher die Nutzung und die Kostenverteilung zu regeln, kann Nachteile erleiden. Nach § 1361b Abs. 4 BGB wird vermutet, dass der ausgezogene Ehegatte dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen wollte, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Auszug die ernsthafte Absicht bekundet, in die Ehewohnung zurückzukehren. Klären Sie vor dem Auszug: Wer trägt Miete und Nebenkosten? Gibt es eine Nutzungsentschädigung?

Fehler 3: Kinder als Druckmittel einsetzen

Kinder vom anderen Elternteil fernzuhalten oder den Umgang zu verweigern ist nicht nur schädlich für die Kinder, sondern auch rechtlich riskant. Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes (§ 1684 Abs. 1 BGB). Wer den Umgang systematisch verweigert, riskiert, dass das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den anderen Elternteil überträgt. Zudem kann das Gericht Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft anordnen (§ 89 FamFG).

Fehler 4: Auf Trennungsunterhalt verzichten

Viele Ehegatten verzichten aus falschem Stolz oder Unwissenheit auf Trennungsunterhalt. Das ist ein Fehler, denn: Der Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) ist unverzichtbar (§ 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Unterhalt wird jedoch erst ab dem Monat geschuldet, in dem er gefordert wird. Wer zu spät fordert, verliert unwiederbringlich Geld.

Fehler 5: Gemeinsame Schulden ignorieren

Gemeinsame Kredite, Bürgschaften und Verbindlichkeiten laufen während der Trennung weiter. Klären Sie frühzeitig, wer welche Schulden bedient. Gegenüber der Bank haften Sie als Gesamtschuldner weiterhin gemeinsam (§ 421 BGB). Im Innenverhältnis können Sie einen Ausgleich verlangen.

Fehler 6: Vorschnell Vereinbarungen unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Vereinbarung, ohne sie vorher anwaltlich prüfen zu lassen. Eine einmal unterschriebene Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Ehevertrag ist bindend. Insbesondere bei notariell beurkundeten Vereinbarungen (§ 1410 BGB) ist eine spätere Anfechtung nur in Ausnahmefällen möglich – etwa wenn eine Vereinbarung sittenwidrig ist (§ 138 BGB).

Fehler 7: Soziale Medien unkontrolliert nutzen

Posts in sozialen Medien können als Beweismittel vor dem Familiengericht verwendet werden. Fotos von teuren Urlauben, Restaurantbesuchen oder einem neuen Lebensstil können Ihre Angaben zum Einkommen und Vermögen in Frage stellen. Auch abwertende Äußerungen über den Ehegatten können im Sorgerechtsverfahren nachteilig sein. Seien Sie zurückhaltend mit allem, was öffentlich sichtbar ist.

Fehler 8: Ohne anwaltliche Beratung handeln

Der größte Fehler ist, die Trennung und Scheidung ohne anwaltliche Beratung anzugehen. Viele Rechte sind an Fristen gebunden, Unterhaltsansprüche entstehen erst ab Geltendmachung, und Vermögensfragen erfordern fundiertes Fachwissen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht (§ 14a FAO) schützt vor teuren Fehlern.

Die Top-3-Fehler, die am meisten kosten:
1. Vermögen beiseiteschaffen → wird zugerechnet und zerstört Vertrauen
2. Trennungsunterhalt nicht fordern → Geld unwiederbringlich verloren
3. Vereinbarungen ohne Anwalt unterschreiben → bindend und kaum anfechtbar

Fazit von Fachanwältin Antje Kaschube

Die Trennung ist eine Phase, in der Emotionen hochkochen und Fehler leicht passieren. Handeln Sie besonnen, dokumentieren Sie sorgfältig und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen. Die meisten Fehler, die ich in meiner Praxis sehe, wären durch eine frühzeitige Beratung vermeidbar gewesen.

Rechtsquellen

  • § 1361 BGB – Trennungsunterhalt
  • § 1361b BGB – Ehewohnung bei Getrenntleben
  • § 1375 Abs. 2 BGB – Illoyale Vermögensminderung
  • § 1379 BGB – Auskunftsanspruch
  • § 1684 BGB – Umgangsrecht
  • § 89 FamFG – Ordnungsmittel
  • § 421 BGB – Gesamtschuldnerische Haftung
  • § 138 BGB – Sittenwidrigkeit
  • § 1410 BGB – Form des Ehevertrags
  • § 14a FAO – Fachanwalt für Familienrecht

© 2026 Antje Kaschube – Fachanwältin für Familienrecht | Ehe-Scheidung-Online.de

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